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Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

nicht angegeben

nicht angegeben

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

nicht angegeben

Straßenreinigungssatzung

nicht angegeben