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Personalausweis - Übersicht


Leistungsbeschreibung

Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Für Personen unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis beantragt werden, um sich beispielsweise im EU-Ausland auszuweisen. 

Ihren Personalausweis beantragen Sie persönlich im Bürgeramt:

Sobald Ihr neue Personalausweis fertigstellt ist, werden Sie benachrichtigt. Anschließend können Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen. Den Vordruck finden Sie im Bereich "Dokumente"

Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen.

 

Wenn Sie unverzüglich einen Ausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen:

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, sind Sie verpflichtet, den Verlust zu melden:

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie viele Dienstleistungen bequem von zu Hause aus erledigen. Bei einem neu ausgestellten Personalausweis ist die Online-Funktion in der Regel bereits aktiviert, ihre persönliche PIN erhalten Sie bei Abholung des Personalausweises. Im Bürgerbüro können Sie die Online-Funktion auch nachträglich aktivieren oder Ihre PIN ändern lassen, falls Sie sie vergessen haben.

Weitere Informationen zum Online-Ausweis erhalten Sie bei Anholung Ihres neuen Ausweises oder online auf folgender Infoseite.