Stundung und Ratenzahlung
Leistungsbeschreibung
Sie können bei der Samtgemeinde Neuenhaus einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung stellen. Die Samtgemeinde Neuenhaus entscheidet im Nachgang über die Genehmigung.
Sie können bei der Samtgemeinde Neuenhaus einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung stellen. Die Samtgemeinde Neuenhaus entscheidet im Nachgang über die Genehmigung.