Stundung und Ratenzahlung


Leistungsbeschreibung


Sie können bei der Samtgemeinde Neuenhaus einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung stellen. Die Samtgemeinde Neuenhaus entscheidet im Nachgang über die Genehmigung. 

Kontakt

  • Finanzen und Kasse

Kontaktpersonen


  • Herr Lambers
  • Herr Koops