Verdienstausfall für Ratsmitglieder
Verdienstausfall für Ratsmitglieder
Textblöcke ein-/ausklappenNach § 5 Abs. 1 – 4 der Entschädigungssatzungen der Samtgemeinde Neuenhaus/Stadt Neuenhaus wird unselbständig Tätigen oder auf Antrag deren Arbeitgeber der entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall bis zum Höchstbetrag von 28,-- € je Stunde ersetzt. Über den nebenstehenden Antragsassistenten kann die Erstattung des Verdienstausfalls beantragt werden.