Verdienstausfall für Ratsmitglieder


Nach § 5 Abs. 1 – 4 der Entschädigungssatzungen der Samtgemeinde Neuenhaus/Stadt Neuenhaus wird unselbständig Tätigen oder auf Antrag deren Arbeitgeber der entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall bis zum Höchstbetrag von 28,-- € je Stunde ersetzt. Über den nebenstehenden Antragsassistenten kann die Erstattung des Verdienstausfalls beantragt werden.

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