Identitätsbereich

Eichenprozessionsspinner



Mit dem folgenden Formular können Sie Bäume auf öffentlichen Flächen melden, an denen Ihnen Eichenprozessionsspinner aufgefallen sind. Der Befall von privaten Bäumen muss nicht gemeldet werden. Hier ist der Grundstückseigentümer in eigenem Ermessen für die Bekämpfung verantwortlich.
Die gemeldeten Stellen werden begutachtet und ggf. abgesaugt. Die genaue Vorgehensweise können Sie der Internetseite der Samtgemeinde Neuenhaus entnehmen.

Ihre Kontaktdaten werden benötigt, um mögliche Rückfragen zur Meldung zu klären.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.