Geburtsurkunde Ausstellung
Geburtsurkunde Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Für Personen, die bis zum 31.12.1970 in Hilten geboren wurden, ist das Standesamt der Samtgemeinde Uelsen für die Ausstellung der Urkunden zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Standesamt Uelsen.
Es werden neben Geburtsurkunden auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport