Mitteilung der Steuer-ID
Mitteilung der Steuer-ID
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Erneute Mitteilung der verlorenen oder vergessenen Steuer-Id.-Nr.
Leistungsbeschreibung
Die Ihnen zugeteilte Steuer Id-Nr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes. Sie finden in der Regel Ihre Id-Nr in den folgenden Dokumenten:
• im Einkommensteuerbescheid oder
• auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Finden Sie Ihre Id-Nr. in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anfordern.
Auf den folgenden Seiten werden Sie auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern weitergeleitet. Dort können Sie die erneute Mitteilung Ihrer Id-Nr. beantragen.
Weitere Fragen zur Id-Nr. erhalten Sie hier.
• im Einkommensteuerbescheid oder
• auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Finden Sie Ihre Id-Nr. in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anfordern.
Auf den folgenden Seiten werden Sie auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern weitergeleitet. Dort können Sie die erneute Mitteilung Ihrer Id-Nr. beantragen.
Weitere Fragen zur Id-Nr. erhalten Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft ist gebührenfrei.
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