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Geburtsurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Für Personen, die bis zum 31.12.1970 in Hilten geboren wurden, ist das Standesamt der Samtgemeinde Uelsen für die Ausstellung der Urkunden zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Standesamt Uelsen.

Es werden neben Geburtsurkunden auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister ausgestellt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport