Brauchtumsfeuer (Osterfeuer), Beantragung
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer), Beantragung
Leistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Osterfeuer sind nur als Traditionsfeuer zulässig. Das sind Osterfeuer, die schon seit Jahren immer wieder zu Ostern am gleichen Ort oder vom gleichen Veranstalter abgebrannt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Es werden keine Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Osterfeuer sind spätestens 10 Tage vor dem Abbrennen bei der Samtgemeindeverwaltung anzumelden.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.