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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer), Beantragung


Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Osterfeuer sind nur als Traditionsfeuer zulässig. Das sind Osterfeuer, die schon seit Jahren immer wieder zu Ostern am gleichen Ort oder vom gleichen Veranstalter abgebrannt werden.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Es werden keine Gebühren erhoben.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Osterfeuer sind spätestens 10 Tage vor dem Abbrennen bei der Samtgemeindeverwaltung anzumelden.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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