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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer), Beantragung


Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Osterfeuer sind nur als Traditionsfeuer zulässig. Das sind Osterfeuer, die schon seit Jahren immer wieder zu Ostern am gleichen Ort oder vom gleichen Veranstalter abgebrannt werden.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Es werden keine Gebühren erhoben.

Osterfeuer sind spätestens 10 Tage vor dem Abbrennen bei der Samtgemeindeverwaltung anzumelden.